download PDF

A Prima Vista Teams und Technik GmbH & Co. KG:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Grundsätzliches:

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. A Prima Vista Teams und Technik GmbH & Co. KG (im Folgenden: APV) und ihren Kunden. Die AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages, gleich ob dieser schriftlich oder mündlich vereinbart worden ist. Der Kunde erkennt die AGB mit Zustandekommen des Vertrages ausdrücklich an, die Berufung darauf, die AGB seien nicht bekannt oder nicht im gesamten Umfang bekannt, entfällt. Die AGBs können jederzeit bei APV eingesehen werden, der Kunde bestätigt durch Unterschrift unter den Vertrag die Annahme der hier niedergelegten AGBs. Änderungen der AGB werden den Kunden schriftlich mitgeteilt, die geänderte Fassung findet bei dem der Änderung folgenden Vertragsabschluss Anwendung. Abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform, auf Abweichungen ist ausdrücklich hinzuweisen. AGB des Kunden, die dieser zur Regelung seiner Geschäftsbeziehungen anwenden will, finden keine Anwendung, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren dies ausdrücklich schriftlich.

 

Mietverträge, Teams und Technik:

Eigentum und Besitz: Vermietete Gegenstände bleiben grundsätzlich im Alleineigentum von APV, APV bleibt zudem stets der mittelbare Besitz an vermieteten Gegenständen. Gutgläubiger Erwerb von im Eigentum von APV stehenden Gegenständen ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit den gemieteten Sachen, er ist verpflichtet die von APV geforderte Sorgfalt auf Anforderung nachzuweisen.

Die Überlassung von gemieteten Gegenständen an Dritte ist unzulässig, gleich, ob die Überlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Erfolgt die Überlassung entgeltlich, so hat der Kunde das gesamte Entgelt ohne jeden Abzug APV zur Verfügung zu stellen, unabhängig von sonstigen Ansprüchen auf Schadenersatz, Ansprüchen aus unrechtfertiger Bereicherung und Vertragsstrafen. Im Falle der Überlassung von gemieteten Gegenständen an Dritte ist APV zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, gemietete Gegenstände sind in diesem Falle unverzüglich zurückzugeben. APV ist unverzüglich zu benachrichtigen, sofern vermietete Gegenstände zum Objekt von Zwangsvollstreckungs- oder sonstiger Pfändungsmaßnahmen werden. Kosten, die zur Aufhebung von Pfändungsmaßnahmen erforderlich sind, übernimmt der Kunde.

Mietzeit:Mietzeit ist die im Vertrag vereinbarte Mietvertragsdauer, Zeitaufwand für den Transport ist Teil der Mietzeit. Auf die tatsächliche Nutzung der Geräte kommt es nicht an. Vertragsverlängerungen bedürfen ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Werden Gegenstände nicht rechtzeitig am Tage des Mietvertragsendes zurückgegeben, so hat der Kunde für die Zeitüberschreitung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, deren Höhe der Miete entspricht. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtlichen, durch die verspätete Rückgabe entstandenen Schaden zu ersetzen, dies gilt insbesondere für Mietausfälle und Ersatzansprüche Dritter, die gegen APV gerichtet werden, sofern APV aufgrund der verspäteten Rückgabe Dritten gegenüber nicht oder nicht vollumfänglich leisten kann. Für den Fall verspäteter Rückgabe treffen die Vertragsparteien eine Vertragstrafenabrede, die hiermit als vereinbart gilt. Die Vertragsstrafe ist fällig, wenn APV dies verlangt, die Höhe der Vertragsstrafe wird mit der doppelten Tagesmiete des verspätet zurück gegebenen Gegenstandes für jeden Tag der Mietzeitüberscheitung vereinbart. Wird der Vertrag fristlos gekündigt, gilt die Zeit ab Zugang der firstlosen Kündigung zuzüglich dreier, voller Tage als überschrittene Mietzeit im Sinne dieser Vorschrift.

Verbrauchsmaterial: Die Kosten von Verbrauchsmaterialien sind im Mietpreis nicht enthalten, sofern dies nicht gesondert vereinbart worden ist, Verbrauchsmaterial wird gesondert und nach Verbrauch abgerechnet.

Transport: Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden, der Transport wird ausschließlich durch APV veranlasst, es sei denn, APV stimmt der fachgerechten Versendung durch den Kunden zu. Die Transportgefahr liegt bei dem Kunden, dies gilt auch, wenn gemietete Gegenstände durch APV zum Transport gegeben wurden. APV haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln eigener Mitarbeiter entstanden sind. Bei Transport ins Ausland ist der Kunde für die Abwicklung eines ordnungsgemäßen Zollverfahrens verantwortlich, der Kunde ist verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu übernehmen.

Mietzins, Fälligkeit: Der Mietzins wird bestimmt nach der jeweils gültigen Preisliste von APV, Verpackungs- und Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Kunde bestätigt durch Annahme des Vertrages, im Besitz der jeweils gültigen Preisliste von APV zu sein. Andere Vereinbarungen sind nur schriftlich möglich. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, ist der Mietzins vor Auslieferung der gemieteten Gegenstände fällig und zahlbar. Teilzahlungen bedürfen ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung, spätestens am Tage der Rückgabe sind jedoch sämtliche Miet- und Transportkosten zu bezahlen. Sofern gesondert vereinbarte oder nach diesen AGB gültige Zahlungstermine überschritten werden, kann APV einen Verzugszins in Höhe von jeweils 7,5 % über dem Basiszinssatz p.A. verlangen.

Haftung: APV versichert, dass nur technisch einwandfreies Gerät zur Vermietung frei gegeben wird. Sollten dennoch bei Auslieferung Mängel bestehen, haftet APV für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, im Übrigen nicht. Der Kunde, bzw. sein Beauftragter ist verpflichtet, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Gerätschaften bei Übernahme zu überzeugen. Bei rügeloser Abnahme der Geräte gilt der einwandfreie Zustand als vereinbart. Mängel nach Übergabe der Geräte sind mündlich am ersten Tag und zusätzlich schriftlich am zweiten Tag nach Kenntnis des Mangels mitzuteilen. Die Mängelmitteilung per Email oder Fax reicht aus.

Für alle während der Mietzeit auftretenden Mängel und Schäden haftet der Kunde, dies gilt auch für Zufallsschäden oder Schäden, die durch Dritte während der Mietzeit verursacht werden. Schäden und Mängel sind APV unverzüglich anzuzeigen. Reparaturen während der Mietzeit sind mit APV abzustimmen, verlangt APV die Reparatur durch einen von APV bestimmten Fachbetrieb, hat der Kunde dem Verlangen auf eigene Kosten nachzukommen. Kosten für die Beschaffung eines Ersatzgerätes trägt der Kunde, sofern das Gerät hinzugemietet werden muss, trägt Kunde die Kosten des Fremdanbieters zzgl einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % des Fremdmietpreises, die APV in Rechnung stellen kann. APV ist verpflichtet, Mängel, die während der Mietzeit entstanden sind, bis spätestens 2 Wochen nach vollständiger Rückgabe der Geräte schriftlich dem Kunden mitzuteilen, die Mitteilung per Email oder Fax reicht aus. Aus der Rücknahme der Geräte durch APV kann Mängelfreiheit nicht geschlossen werden.

Versicherung: APV hat über sämtliche technischen Gerätschaften ein Elektronik-Versicherungspaket abgeschlossen (Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE), Stand 2008). Die Versicherung gilt europaweit und kann von dem Kunden in Anspruch genommen werden. Eine gesonderte Versicherungsprämie ist nicht fällig, diese ist Bestandteil des Mietzinses. Der Kunde bestätigt durch Unterschrift in dem Vertrag, dass er Kenntnis der Versicherungsbedingungen hat, diese können jederzeit bei APV eingesehen werden. Vereinbart ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von mindestens 500 EUR je Schadenfall, sowie mindestens 25%, mindestens 500 EUR bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, maximal jedoch 5000 EUR. Bei der Nutzung der vermieteten Gerätschaften außerhalb Europas hat der Kunde auf eigene Kosten eine gesonderte Versicherung entsprechend der ABE 2008 abzuschließen, auf Wunsch vermittelt APV eine entsprechende Versicherung. Für Schäden, die durch den Versicherungsvertrag nicht abgedeckt sind, oder für die die Versicherung die Haftung, gleich aus welchem Grunde, ablehnt, haftet der Kunde vollumfänglich.

Teams: APV bietet neben der Technikvermietung auch die Zurverfügungstellung fachkundigen Personals mit APV-Technik an. Werden APV-Teams tätig, so gelten die Regeln des Werkvertrages im Sinne der §§ 631 ff. BGB, Vorschriften über die Arbeitnehmerüberlassung finden keine Anwendung. Der geschuldete Erfolg des Werkvertrages ist nicht die Herstellung eines jeweiligen Film- , Video, oder sonstigen Projektes, geschuldeter Erfolg ist die fachkundige Bedienung und Betreuung von Gerätschaften während der Mietzeit. APV bestimmt anhand der fachlichen Anforderungen, Personen und Anzahl, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Teamanmietung erfolgt ausschließlich schriftlich, in dem Vertrag sind Dienstzeiten und Nebenabreden schriftlich niederzulegen. Sofern auf Vermittlung von APV dritte Werkunternehmer für den Kunden tätig werden, mit denen der Kunde einen Werkvertrag schliesst, erhält APV eine Vermittlungsprovision, die im Einzelfall zu bestimmen ist, in der Regel 3% der Werkvergütung zzgl. jeweils gültiger MwSt nicht unterschreiten soll.

Kaufvertrag

Gerätschaften und Gegenstände, die von APV zum Kauf angeboten werden, werden vom Käufer in dem Zustand wie besichtigt, übernommen. APV übernimmt die gesetzlichen Garantieverpflichtungen, darüber hinaus wird keine Garantieabrede getroffen. Für Gebrauchtware sind Garantieabreden nicht vereinbart, die Rückgabe von gebraucht erworbenen Gegenständen ist ausgeschlossen.

Der Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe der Sache fällig, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so steht APV ein Verzugszins in Höhe von 7,5% über dem Basiszinssatz p.A. zu.

Sofern für die Übergabe des Kaufgegenstandes ein Termin vereinbart worden ist und der Termin zur Übergabe nicht eingehalten werden kann, weil der Gegenstand APV noch nicht zur Verfügung steht, haftet APV für Verzugsschäden nur, soweit APV vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Sofern Kaufgegenstände nicht mehr lieferbar sind, trifft APV keine Haftung, es sei denn dem Kunden ist die sichere Lieferbarkeit des Kaufgegenstandes gesondert zugesichert worden.

Tritt zwischen Bestellung und Lieferung eines Gegenstandes eine für APV bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Preissteigerung seitens des Lieferanten ein, so ist APV berechtigt, die Preiserhöhung bei dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden wird in diesem Fall ein gesondertes Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag eingeräumt. Das Rücktrittsrecht ist unverzüglich zu erklären, weitere Schadenersatzansprüche im Falle des Rücktritts sind ausgeschlossen.

Schlussklausel, Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt, diese gelten unverändert fort. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Erfüllungsort für Lieferung, Rückgabe von Gegenständen und Zahlungen ist ausschließlich der Geschäftssitz von APV in Berlin.

Für alle Streitigkeiten aus Vertrag oder anderen Gründen, die in Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zwischen APV und dem Kunden stehen, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Es findet deutsches Recht Anwendung.

Ergänzungen und/oder Änderungen dieser AGB können ausschließlich schriftlich erfolgen, dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

A Prima Vista Teams und Technik GmbH & Co.KG Stand: 08/2008

download PDF

 

 

logo gorss


Home | Kontakt | Jobs | Impressum